Kontakt

Rufen Sie uns an 0351 45411426

Beratung

Das Steuer- und Sozialversicherungsrecht zählt heute zu den anspruchsvollsten Themenbereichen, die ständigen Anpassungen und politischen Änderungsprozessen unterworfen sind. Darüber hinaus ist es für Unternehmen immer wichtiger sich attraktiv und kreativ am Arbeitsmarkt zu positionieren, um Mitarbeitende zu halten und neue Mitarbeitende für sich gewinnen zu können, somit sind strategische Instrumente wie E-Bikes, Gesundheitsmaßnahmen, betriebliche Altersversorgung, Geschenke zu besonderen Anlässen, … zu strategischen Alltagsthemen im Personalbereich geworden und zugleich zählen diese aufgrund ihrer komplexen Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit zu den größten Haftungsrisiken im Unternehmen.

Arbeitszeit für alle Generationen attraktiv gestalten

Verschaffen Sie sich einen kompletten Überblick über die Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeit; lernen Sie die Vor- und Nachteile sowie Haftungsrisiken im Steuer- sowie Sozialversicherungsrecht kennen, wenn Mitarbeitende bspw. im Homeoffice im Ausland arbeiten, wenn Mitarbeitende über Zeitwertkonten längere bezahlte Auszeiten nehmen wollen, wenn ältere Arbeitnehmer sich einen gleitenden Übergang in die Altersrente wünschen.

Nettolohnoptimierung – attraktiv und rechtssicher

Ein jeder spricht von E-Bikes, Gesundheitsmaßnahmen, Krankenzusatzversicherung, Sachbezüge sowie Veranstaltungen aller Art – aber nur wenige wissen, welche komplexen und dynamischen Detailfragen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu beachten sind, damit es im Rahmen von Betriebsprüfungen nicht zu unschönen Nachzahlungen kommt. Stellen Sie folglich bei jedem noch so attraktiv klingenden neuen Modell sicher, welche Regelungen zu berücksichtigen sind, damit Sie sich im Nachhinein nicht mit schwierigen Haftungsfragen im Steuer- und/oder Sozialversicherungsrecht auseinandersetzen müssen.

Wie attraktiv ist die betriebliche Altersversorgung und was bedeutet Rechtsanspruch?

Fakt ist, im § 1a Abs. 1 BetrAVG ist der Rechtsanspruch auf eine bAV für die Mitarbeitenden formuliert, jedoch welche Regelungen sind für tarifgebundene und nicht tarifgebundene Unternehmen zu beachten; auf welche Durchführungswege bezieht sich der Rechtsanspruch und wann ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Zuschuss zu zahlen? Besonders in diesem Bereich sind Unternehmen gefordert das Dickicht an Regelungen zu verstehen und im Unternehmen korrekt umzusetzen.